Allgemeine Geschäftsbedingungen

von fischercasting, Stephan Fischer & Susanne Bickel GbR, Stuttgart

Die nachfolgenden Bedingungen sollen die Rechtsbeziehung zwischen fischercasting, Stephan Fischer & Susanne Bickel GbR -nachfolgend fischercasting genannt- und dem jeweiligen Kunden verbindlich regeln, soweit im Einzellfall nicht ausdrücklich abweichende Vereinbarungen getroffen werden.

§ 1 Allgemeines
(1) fischercasting vermittelt hauptsächlich Laienmodels, die zuvor in unserem Studio ein Casting durchlaufen haben. Dies ist dem Kunden bekannt.
(2) fischercasting bemüht sich, nach bestem Wissen und Gewissen, alle vermittelten Models zum pünktlichen Erscheinen am vereinbarten Ort und zur reibungslosen Mitarbeit bei der Produktion anzuhalten.

§ 2 Haftung
(1) Auf Grund des Nichterscheinens eines Models, dessen Schlechtleistung und Schäden jedweder Art, die durch das Verhalten des Models verursacht werden, haftet fischercasting nur in Höhe der vereinbarten Vermittlungsprovision. (2) fischercasting lehnt jegliche Haftung für Stylingvorgaben des Kunden gegenüber dem Model ab.



§ 3 Darstellerversicherung
(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, das Model für die Dauer der Produktion (An- und Abreise inklusive) zu versichern.
(2) Bei besonders risikoreichen Aufnahmen hat der Kunde eine entsprechende Versicherung abzuschließen.
(3) Ist das einzugehende Risiko bei der Buchung nicht ausdrücklich mitgeteilt worden, ist das Model berechtigt, seine Leistung zu verweigern und erhält ein Ausfallhonorar in Höhe von 70% des vereinbarten Gesamthonorars.

§ 4 Buchungsgrundlagen
(1) Zwischen den vermittelten Models und fischercasting kommt kein Arbeitsvertrag zustande.
(2) Die Models sind an keine Weisung gebunden.
(3) Als Kunde gilt derjenige, der bei fischercasting bucht, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
(4) Festbuchungen sind für beide Seiten verbindlich.
(5) Überstunden/Overtime werden mit dem Stundensatz des vereinbarten Honorars vergütet.
(6) Der Kunde schuldet fischercasting die Vermittlungsprovision in vereinbarter Höhe.
(7) Bei der Buchung von Kindern, die unter §6 des Jugendarbeitsschutzgesetzes fallen, sind die entsprechenden Vorschriften einzuhalten. fischercasting übernimmt hierfür keinerlei Haftung.



§ 5 Zahlungsbedingungen
(1) Die von fischercasting vermittelten Models und somit deren Honorare unterliegen der Selbstversteuerung durch die Models.
(2) Die vereinbarte Vermittlungsprovision von fischercasting ist unverzüglich, ohne Abzug und zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer nach Eingang der Rechnung beim Kunden auf genanntes Konto zu überweisen oder per Scheck zu entrichten.
(3) Jegliche Nutzung des Bildmaterials vor vollständiger Zahlung des vereinbarten Entgelts ist unzulässig.

§ 6 Folgebuchungen
(1) Der Kunde schuldet fischercasting die Vermittlungsprovision auch für Folgebuchungen der Models. Direktbuchungen unter Umgehung von fischercasting sind unzulässig.
(2) Der Kunde erklärt ausdrücklich, dass er mit den vermittelten Models weder unmittelbar noch mittelbar in Kontakt tritt oder treten wird.



§ 7 Referenzen
(1) Kunden, Fotografen und Werbeagenturen die über fischercasting für Werbefotoproduktionen gebucht haben, stimmen einer Veröffentlichung dieses Bildmaterials auf der Homepage von fischercasting unter Referenzen zu.
(2) Die Referenzbilder werden zusätzlich auf dem digitalen eBook der vermittelten Models, auf der Internetseite gezeigt.
(3) Sollte ein Kunde nicht damit einverstanden sein, dass die Referenzbilder auf der Homepage von fischercasting gezeigt werden, ist fischercasting jederzeit bereit diese Referenzbilder so schnell als möglich von der Homepage zu löschen. Eine Frist von 2 Werktagen ist dabei zuzugestehen.

§ 8 Schlussbestimmungen
(1) Zwischen den Parteien dieser Buchungsbedingungen findet deutsches Recht Anwendung.
(2) Gerichtsstand und Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus der Buchung ist der Sitz der Agentur, Stuttgart.
(3) Die Gültigkeit dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird durch etwaige Ungültigkeit einzelner Bestimmungen nicht berührt.
(4) An Stelle einer unwirksamen Bestimmung gilt dasjenige als vereinbart, was dem angestrebten Zweck möglichst nahe kommt.
(5) Entsprechendes gilt für die Ausführung von Vertragslücken.

Stuttgart, den 01.09.2009

download AGB